Verfassungsbeschwerde – Bayern (1)

„Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat,
in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern,
gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung.“

So lautet der erste Absatz der Verfassung des Freistaates Bayern. Interessant hierbei ist, dass gleich zu Beginn ein ganzer Personenkreis vor den Kopf gestoßen wird. „Ohne Gott“ ist für viele Mitbürger auch die heutige Zeit, einfach weil sie nicht an Gott glauben. Die Aussage dieser Präambel würde ohne diese beiden Worte nichts verlieren, nein, sie würde sogar eher die Chance erhalten eine Verfassung für alle Bewohner Bayerns zu werden, deswegen wäre es auf jeden Fall eine Überlegung wert, sie zu streichen.

Zusätzlich gibt es Artikel 142 Absatz 1: „Es besteht keine Staatskirche.“ Wenn es keine Staatskirche gibt, kann man sich aber auch nicht auf etwas beziehen, was nicht in alles Religionen existiert (wobei ich Atheismus hier auch als Religion auffasse).

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